Landespflegegeld So unterstützt dein Bundesland die häusliche Pflege
Die Pflege zuhause ist anspruchsvoll – emotional, organisatorisch und auch finanziell. Als pflegender Angehöriger trägst du viel Verantwortung. Jede zusätzliche Unterstützung kann den Alltag spürbar erleichtern. Eine besondere Form der Hilfe ist das Landespflegegeld – eine freiwillige Leistung, die nicht bundesweit, sondern nur in einzelnen Bundesländern gezahlt wird.
Doch Achtung: Hinter dem Begriff „Landespflegegeld“ verbergen sich in vielen Bundesländern eigentlich Blindengeld, Gehörlosengeld oder Teilhabegeld, die nur für bestimmte Gruppen gedacht sind. Nur Bayern zahlt ein echtes Landespflegegeld ab Pflegegrad 2.
In diesem Artikel findest du eine aktuelle Übersicht 2025.
Was ist Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von einzelnen Bundesländern gezahlt wird. Es handelt sich um keine bundeseinheitliche Leistung, sondern um freiwillige Programme der Länder.
- In Bayern: Pauschale ab Pflegegrad 2 (zweckungebunden).
- In anderen Ländern: Meist Blindengeld, Gehörlosengeld oder Teilhabegeld für Menschen mit Behinderungen.
Das Geld ist in der Regel zweckungebunden – es kann frei für den individuellen Bedarf eingesetzt werden, egal ob für zusätzliche Pflege, Hilfsmittel oder zur Entlastung im Alltag.
Wer hat Anspruch auf Landespflegegeld?
Die genauen Voraussetzungen für das Landespflegegeld hängen vom jeweiligen Bundesland ab.
- In Bayern: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
- In den meisten anderen Ländern: Menschen mit Blindheit, hochgradiger Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder Taubblindheit.
- Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz im jeweiligen Bundesland und ein Antrag bei der zuständigen Behörde.
Übersicht: Landespflegegeld & Landesblindengeld 2025
Hier ist eine Übersicht über die aktuellen Regelungen (Stand: 2025):
Baden-Württemberg
Kein allgemeines Pflegegeld für Pflegegrade
Landesblindenhilfe: 410 € monatlich
Bayern
1.000 € jährlich ab Pflegegrad 2 (zweckungebundenes Landespflegegeld)
Zusätzlich: eigenes Blindengeld (separat geregelt)
Berlin
Blinde: 730,55 €/Monat
Hochgradig Sehbehinderte & Gehörlose: 182,64 €/Monat
Taubblinde: 1.189 €/Monat
Brandenburg
Landesteilhabegeld (seit 2024):
Blinde: 425 €/Monat
Gehörlose: 130 €/Monat
Taubblinde: 850 €/Monat
Bremen
Blindengeld: 536,96 €/Monat
Hamburg
Blindengeld: 695,50 €/Monat
Hessen
Blindengeld:
785,34 €/Monat (Volljährige)
457,38 €/Monat (Minderjährige)
Mecklenburg-Vorpommern
Blindengeld:
430 €/Monat (Volljährige)
273,05 €/Monat (Minderjährige)
Niedersachsen
Blindengeld: 450 €/Monat (Erwachsene)
Nordrhein-Westfalen
Blindengeld: ca. 473 €/Monat (je nach Alter und Einstufung)
Gehörlosengeld: 77 €/Monat
Rheinland-Pfalz
Landespflegegeldgesetz (LPflGG):
384 €/Monat für Menschen mit GdB 100
192 €/Monat für Minderjährige
Saarland
Teilhabegeld (seit 2025):
Blinde: 450 €/Monat
Taubblinde: 675 €/Monat
Minderjährige: 317 €/Monat bzw. 476 €/Monat
Sachsen
Blindengeld: 380 €/Monat (ab 14 J.), 285 €/Monat (unter 14 J.)
Gehörlosengeld: 150 €/Monat
Hochgradig Sehbehindert: 100 €/Monat
Sachsen-Anhalt
Blindengeld:
460,44 €/Monat (Erwachsene)
319,76 €/Monat (Minderjährige)
Hochgradig Sehbehindert: 66,50 €/Monat
Schleswig-Holstein
Blindengeld:
325 €/Monat (Erwachsene)
225 €/Monat (Minderjährige)
Taubblinde: 425 €/Monat
Thüringen
Sinnesbehindertengeld:
Blinde: 472 €/Monat
Gehörlose: 172 €/Monat
Taubblinde: 644 €/Monat
Wie beantragst du das Landespflegegeld?
- Antragsformular bei der zuständigen Landesbehörde besorgen (oft online).
- Unterlagen vorbereiten: Pflegegradbescheid (falls relevant), ärztliche Nachweise bei Seh- oder Hörbehinderungen, Meldebescheinigung.
- Antrag einreichen (postalisch oder digital).
Fazit: Landespflegegeld lohnt sich
Auch wenn es keine einheitliche Regelung gibt, ist das Landespflegegeld bzw. Blindengeld eine wichtige finanzielle Unterstützung. Es ergänzt das Pflegegeld der Pflegeversicherung und schafft zusätzliche finanzielle Freiräume.
Nutze die Möglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen – jedes bisschen Entlastung zählt. Informiere dich noch heute, ob du Anspruch auf das Landespflegegeld hast, und stelle deinen Antrag.
Besonders relevant:
In Bayern profitieren Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von 1.000 € jährlich.
In anderen Bundesländern lohnt sich der Antrag vor allem bei Blindheit, Gehörlosigkeit oder Taubblindheit.
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