So unterstützt dein Bundesland die häusliche Pflege | fabel

Landespflegegeld So unterstützt dein Bundesland die häusliche Pflege

Die Pflege zuhause ist anspruchsvoll – emotional, organisatorisch und auch finanziell. Als pflegender Angehöriger trägst du viel Verantwortung. Jede zusätzliche Unterstützung kann den Alltag spürbar erleichtern. Eine besondere Form der Hilfe ist das Landespflegegeld – eine freiwillige Leistung, die nicht bundesweit, sondern nur in einzelnen Bundesländern gezahlt wird.

Doch Achtung: Hinter dem Begriff „Landespflegegeld“ verbergen sich in vielen Bundesländern eigentlich Blindengeld, Gehörlosengeld oder Teilhabegeld, die nur für bestimmte Gruppen gedacht sind. Nur Bayern zahlt ein echtes Landespflegegeld ab Pflegegrad 2.

In diesem Artikel findest du eine aktuelle Übersicht 2025.

Was ist Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die von einzelnen Bundesländern gezahlt wird. Es handelt sich um keine bundeseinheitliche Leistung, sondern um freiwillige Programme der Länder.

  • In Bayern: Pauschale ab Pflegegrad 2 (zweckungebunden).
  • In anderen Ländern: Meist Blindengeld, Gehörlosengeld oder Teilhabegeld für Menschen mit Behinderungen.

Das Geld ist in der Regel zweckungebunden – es kann frei für den individuellen Bedarf eingesetzt werden, egal ob für zusätzliche Pflege, Hilfsmittel oder zur Entlastung im Alltag.

Wer hat Anspruch auf Landespflegegeld?

Die genauen Voraussetzungen für das Landespflegegeld hängen vom jeweiligen Bundesland ab.

  • In Bayern: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
  • In den meisten anderen Ländern: Menschen mit Blindheit, hochgradiger Sehbehinderung, Gehörlosigkeit oder Taubblindheit.
  • Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz im jeweiligen Bundesland und ein Antrag bei der zuständigen Behörde.

Übersicht: Landespflegegeld & Landesblindengeld 2025

Hier ist eine Übersicht über die aktuellen Regelungen (Stand: 2025):

Baden-Württemberg

Kein allgemeines Pflegegeld für Pflegegrade
Landesblindenhilfe: 410 € monatlich

Bayern

1.000 € jährlich ab Pflegegrad 2 (zweckungebundenes Landespflegegeld)
Zusätzlich: eigenes Blindengeld (separat geregelt)

Berlin

Blinde: 730,55 €/Monat
Hochgradig Sehbehinderte & Gehörlose: 182,64 €/Monat
Taubblinde: 1.189 €/Monat

Brandenburg

Landesteilhabegeld (seit 2024):
Blinde: 425 €/Monat
Gehörlose: 130 €/Monat
Taubblinde: 850 €/Monat

Bremen

Blindengeld: 536,96 €/Monat

Hamburg

Blindengeld: 695,50 €/Monat

Hessen

Blindengeld:
785,34 €/Monat (Volljährige)
457,38 €/Monat (Minderjährige)

Mecklenburg-Vorpommern

Blindengeld:
430 €/Monat (Volljährige)
273,05 €/Monat (Minderjährige)

Niedersachsen

Blindengeld: 450 €/Monat (Erwachsene)

Nordrhein-Westfalen

Blindengeld: ca. 473 €/Monat (je nach Alter und Einstufung)
Gehörlosengeld: 77 €/Monat

Rheinland-Pfalz

Landespflegegeldgesetz (LPflGG):
384 €/Monat für Menschen mit GdB 100
192 €/Monat für Minderjährige

Saarland

Teilhabegeld (seit 2025):
Blinde: 450 €/Monat
Taubblinde: 675 €/Monat
Minderjährige: 317 €/Monat bzw. 476 €/Monat

Sachsen

Blindengeld: 380 €/Monat (ab 14 J.), 285 €/Monat (unter 14 J.)
Gehörlosengeld: 150 €/Monat
Hochgradig Sehbehindert: 100 €/Monat

Sachsen-Anhalt

Blindengeld:
460,44 €/Monat (Erwachsene)
319,76 €/Monat (Minderjährige)
Hochgradig Sehbehindert: 66,50 €/Monat

Schleswig-Holstein

Blindengeld:
325 €/Monat (Erwachsene)
225 €/Monat (Minderjährige)
Taubblinde: 425 €/Monat

Thüringen

Sinnesbehindertengeld:
Blinde: 472 €/Monat
Gehörlose: 172 €/Monat
Taubblinde: 644 €/Monat

Wie beantragst du das Landespflegegeld?

  1. Antragsformular bei der zuständigen Landesbehörde besorgen (oft online).
  2. Unterlagen vorbereiten: Pflegegradbescheid (falls relevant), ärztliche Nachweise bei Seh- oder Hörbehinderungen, Meldebescheinigung.
  3. Antrag einreichen (postalisch oder digital).

Fazit: Landespflegegeld lohnt sich

Auch wenn es keine einheitliche Regelung gibt, ist das Landespflegegeld bzw. Blindengeld eine wichtige finanzielle Unterstützung. Es ergänzt das Pflegegeld der Pflegeversicherung und schafft zusätzliche finanzielle Freiräume.

Nutze die Möglichkeiten, die dir zur Verfügung stehen – jedes bisschen Entlastung zählt. Informiere dich noch heute, ob du Anspruch auf das Landespflegegeld hast, und stelle deinen Antrag.

👉

Besonders relevant:

In Bayern profitieren Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von 1.000 € jährlich.

In anderen Bundesländern lohnt sich der Antrag vor allem bei Blindheit, Gehörlosigkeit oder Taubblindheit.

Mit der fabel App behältst du alle Leistungen im Blick und erfährst, welche Unterstützung dir und deinem Angehörigen zusteht.

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