Einfach erklärt Entlastungsbetrag Lena Hagedorn Dienstag, 7. Okt., 2025 Der Entlastungsbetrag ist Geld der Pflegekasse für zusätzliche Hilfe im Alltag.Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige unterstützen (z. B. Haushalt, Betreuung, Begleitung). Was ist der Entlastungsbetrag? Der Entlastungsbetrag ist Geld der Pflegekasse für zusätzliche Hilfe im Alltag.Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige unterstützen (z. B. Haushalt, Betreuung, Begleitung). Wer hat Anspruch? Es gibt einen anerkannten Pflegegrad (1–5).Die Pflege findet Zuhause statt.Das Geld ist zweckgebunden: Es gibt Erstattung nur für erlaubte Leistungen. Wie hoch ist der Betrag? 131 € pro Monat (seit 01.01.2025, früher 125 €).Gilt für alle Pflegegrade gleich (PG 1–5). Wofür darf ich es nutzen? Tages- oder Nachtpflege (auch Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten).Kurzzeitpflege (v. a. Eigenanteile wie Unterkunft/Verpflegung).Ambulante Dienste – teilweise: Haushalt, Betreuung, Anleitung der Angehörigen.Nicht für Körperpflege/Waschen/Anziehen in PG 2–5 (dafür sind Pflegesachleistungen da).PG 1 darf den Betrag für alle Leistungen eines Pflegedienstes einsetzen.Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht anerkannt):Einkaufshilfe, Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, stundenweise Betreuung, Begleitung zu Terminen. Tipp: Frage deine Pflegekasse, welche Anbieter im Bundesland anerkannt sind. Wie bekomme ich das Geld? Kein Extra-Antrag nötig: Anspruch beginnt mit festgestelltem Pflegegrad.Kostenerstattung:Leistung nutzen und Rechnung bezahlen.Rechnungen/Quittungen bei der Pflegekasse einreichen → Geld wird erstattet.Abtretungserklärung möglich: Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab (du musst nicht vorstrecken).Für Umwidmung (bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen), einen kurzen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ansparen & Fristen Nicht genutzte Beträge werden monatsweise gesammelt.Nutzbar bis 30.06. des Folgejahres, danach verfällt der Rest.So lassen sich größere Einsätze finanzieren (z. B. Kurzzeitpflege-Eigenanteile, Grundreinigung). Mini-Checkliste Pflegegrad 1–5 liegt vor, Pflege zu Hause.Passenden anerkannten Anbieter wählen (bei Pflegekasse nachfragen).Rechnung mit Leistungsart aufbewahren.Erstattung bei der Pflegekasse einreichen oder Abtretungserklärung nutzen.Restbeträge im Blick behalten (bis 30.06. Folgejahr nutzbar).Optional: Bis 40 % Pflegesachleistungen umwidmen (formloser Antrag).
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