Familienpflegezeit Mehr Zeit für die Pflege – ohne Jobverlust
Die Pflege eines Angehörigen ist eine enorme Herausforderung – doch du musst nicht zwischen Beruf und Familie wählen. Die Familienpflegezeit ermöglicht dir, deine Arbeitszeit zu reduzieren und dich intensiver um deine Liebsten zu kümmern.
Das musst du wissen:
- Bis zu 24 Monate weniger arbeiten: Deine Arbeitszeit kann auf mindestens 15 Wochenstunden reduziert werden.
- Kündigungsschutz garantiert: Dein Arbeitgeber darf dir während der Familienpflegezeit nicht kündigen.
- Finanzielle Unterstützung: Ein zinsloses Darlehen hilft, Einkommensverluste abzufedern.
Wer kann die Familienpflegezeit nutzen?
- Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden
- Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Umgebung
- Antrag mindestens 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
So beantragst du die Familienpflegezeit:
- Schriftlicher Antrag mindestens acht Wochen vor Beginn an den Arbeitgeber senden
- Individuelle Vereinbarung zur neuen Arbeitszeit treffen
- Zinsloses Darlehen beim BAFzA beantragen, um finanzielle Einbußen auszugleichen
Deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber:
- Dein Antrag kann nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
- Während der Familienpflegezeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
- Nach der Familienpflegezeit hast du das Recht auf deine ursprüngliche Arbeitszeit.
Welche Alternativen gibt es?
Falls die Familienpflegezeit nicht passt, stehen weitere Optionen zur Verfügung:
- Pflegezeit: Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit
- Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung bei einem akuten Pflegefall
Tipp: Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber, um die beste Lösung für deine Situation zu finden!