Pflegeleistungen & Finanzen Welche Leistungen stehen dir zu? Pflegegrade & Unterstützung bei Demenz
Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel – so bekommst du, was dir zusteht. Demenz ist ein anerkannter Pflegegrund – unabhängig vom Alter. Sobald ein Pflegegrad festgestellt wird, hast du als Angehörige*r Anspruch auf konkrete finanzielle und praktische Unterstützung.
Das Wichtigste im Überblick:
- Pflegegrad beantragen:
Möglich ab der ersten Einschränkung im Alltag. Bei Demenz zählen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen – nicht nur körperliche. - Pflegegeld & Pflegesachleistungen:
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Sachleistungen bei Unterstützung durch einen Pflegedienst. - Entlastungsbetrag:
131 € monatlich – z. B. für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Bis zu 42 € pro Monat für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. - Zuschüsse für Wohnraumanpassung:
Bis zu 4.000 € für z. B. Haltegriffe, Treppenlifte oder barrierefreie Umbauten.
Unser Tipp: Nutze den fabel Pflegegradrechner, um dich auf den Antrag vorzubereiten – inklusive praktischer Hinweise zur Begutachtung.
Du brauchst Hilfe beim Antrag?
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unterstützt dich.
